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   FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20   

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https://dejure.org/2021,51870
FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20 (https://dejure.org/2021,51870)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.11.2021 - 3 K 1844/20 (https://dejure.org/2021,51870)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. November 2021 - 3 K 1844/20 (https://dejure.org/2021,51870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Nr 12 S 1 Buchst a UStG 2005, Art 135 Abs 1 Buchst l EGRL 112/2006, UStG VZ 2017
    Umsatzsteuerliche Beurteilung einer sog. "Unterverpachtung" von Waldflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltschutzprojekt; Urwald; Vermietung und Verpachtung; Umsatzsteuerliche Beurteilung einer "Unterverpachtung"; Eine als Pacht bezeichnete ideelle Zuordnung einer ausgemessenen Waldfläche stellt keine Verpachtung i.S.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL dar

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 12
    Umsatzsteuerfreiheit von als "Pacht" bezeichneten Leistungen im Zusammenhang mit einem Naturschutzprojekt eines Waldes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer für "unterverpachtetes" Waldstück?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflicht der Unterverpachtung von Waldflächen bei einem Naturschutzprojekt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 02.07.2020 - C-215/19

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Service d'hébergement en centre de données)

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Steuerbefreiung nicht für eine Tätigkeit gilt, die nicht nur eine passive Zurverfügungstellung eines Grundstücks, sondern außerdem seitens des Eigentümers eine ganze Reihe geschäftlicher Tätigkeiten wie Aufsicht, Verwaltung und ständige Unterhaltung sowie Zurverfügungstellung anderer Anlagen mit sich bringt, so dass, sofern nicht ganz besondere Umstände vorliegen, die Vermietung dieses Grundstücks keine ausschlaggebende Dienstleistung darstellen kann (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Juli 2020 - C-215/19 "Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö", HFR 2020, 970).

    Eine "Vermietung und Verpachtung" ist daher von der andersartigen Tätigkeit der Klägerin zu unterscheiden, die eher durch die Erbringung einer Dienstleistung als durch die bloße Bereitstellung einer Sache charakterisiert wird (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Juli 2020 - C-215/19 "Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö", HFR 2020, 970).

  • EuGH, 06.12.2007 - C-451/06

    Walderdorff - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil B Buchst. b -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    Die vorgenannten Voraussetzungen gelten auch für die umsatzsteuerfreie Verpachtung eines Grundstücks und die hierdurch typischerweise eingeräumten Berechtigungen an dem Grundstück zur Ausübung einer sachgerechten und nachhaltigen Bewirtschaftung (vgl. Forster in Wäger, UStG, Rn. 29 zu § 4 Nr. 12 unter Hinweis auf EuGH Urteil vom 6. Dezember 2007 - C-451/06 "Walderdorff").
  • EuGH, 28.02.2019 - C-278/18

    Sequeira Mesquita - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    Dagegen ist der Umstand, dass der Mieter eines Grundstücks dieses betreibt, indem er es gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags zu gewerblichen Zwecken nutzt, für sich allein nicht dazu angetan, dem Eigentümer dieses Grundstücks die Mehrwertsteuerbefreiung vorzuenthalten (vgl. EuGH-Urteil vom 28. Februar 2019 - C-278/18 "Sequeira Mesquita", HFR 2019, 336).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-581/19

    Frenetikexito

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    Deshalb liegt eine einheitliche Leistung dann vor, wenn mehrere Einzelleistungen oder Handlungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. EuGH-Urteil vom 4. März 2021 - C-581/19 "Frenetikexito", HFR 2021, 525).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 41/09

    Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    Ob eine Leistung als umsatzsteuerfreie Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks anzusehen ist, richtet sich umsatzsteuerrechtlich nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 - V R 41/09, BStBl II 2014, 73).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 21/18

    Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft' unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    Ob im Fall eines Leistungsbündels umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung vorliegt oder ob mehrere, getrennt zu beurteilende Leistungen gegeben sind, ist Ergebnis einer Tatsachenbeurteilung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2019 - XI R 21/18, BStBl II 2020, 723).
  • BFH, 10.12.2020 - V R 41/19

    Stellplatzvermietung an Wohnungsmieter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    Unionsrechtlich befreit Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem -MwStSystRL- die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 2020 - V R 41/19, BFH/NV 2021, 949).
  • BFH, 29.09.2000 - V B 16/00

    Vielzahl von Leistungen; einheitliche Leistung oder Einzelleistungen?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 3 K 1844/20
    Entsprechend werden Nebenleistungen, das sind Leistungen, die im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich sind, sie wirtschaftlich ergänzen, abrunden und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt werden, umsatzsteuerrechtlich nicht selbständig, sondern ebenso wie die Hauptleistung beurteilt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. September 2000 - V B 16/00, BFH/NV 2001, 351).
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